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Saufnix  
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Dieses Thema hat 32 Antworten
und wurde 4.502 mal aufgerufen
 Arbeitsplatz und Alkoholmißbrauch
Seiten 1 | 2 | 3
fuzzy1984 Offline




Beiträge: 8

23.01.2010 21:43
RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Ich bin seit mehreren Jahren Trocken und das auch mit Hilfe der Selbshilfegruppe.
Ich habe schon immer im Schichtbetrieb gearbeitet und nach der Therapie mit meinem Arbeitgeber eine mündliche Absprache, das ich Dienstags nur bis 18:00 Uhr Arbeite um anschliessend in eine SH zu gehen. Ich bin 55 Jahre und Arbeite schon 39 bei der gleichen Firma.
Jetzt haben wir einen neuen Standortleiter der das Aufheben will (Einzatzbeschränkung DI. bis 18 Uhr). Er will volle Flexibilität der Arbeitnehmer.Dazu soll nächste Woche mit mir und ihm ein Gespräch geführt werden.
Für mich würde es bedeuten, das ich laut meinem Dienstplan nur noch alle 6-8 Wochen die Gruppe besuchen könnte.
Hat jemand eine Idee ob es irgendwo eine "Richtlinie, Verordnung oder so ähnlich gibt worauf man sich berufen kann oder braucht man gleich einen Anwalt.
Hat jemand so was änliches schon erlebt.
Ich mach mir Sorgen ob das auf die Dauer gutgeht mit der Trockenheit.

Wenn du einmal glaubst,auf der Schattenseite der Welt zu stehen,denk einfach daran die Erde dreht sich!


Elke2311 Offline



Beiträge: 389

24.01.2010 12:01
#2 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

hallo fuzzy,
habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja erkundige dich dort.
Kann dir aber leider sonst nicht weiterhelfen. In meiner Gruppe sind Schichtarbeiter, die erscheinen auch nur alle 2 Wo.
Wünsche dir einen positiven Ausgang deines Gespräches
Elke


Substantiv Offline



Beiträge: 188

24.01.2010 18:49
#3 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

hallo fuzzy,

bevor du den Anwalt bemühst, warte doch mal das Gespräch ab.

Du machst da ja nicht für spaß sondern u.a. um deine Arbeitsfähigkeit weiterhin zu sichern(natürlich machst du das für dich aber er hat ja auch was davon).

So ein neuer Bereichsleiter macht am Anfang auch mal ganz gern auf Hansdampf. Bemühe dich, bei dem gespräch, ruhig und sachlich zu bleiben, dann schaffst du das schon.
Arbeitsrechtlich wird er dir nichts können denke ich, da die Vereinbarung ja schon länger besteht (und wenn er dich versteht auch nicht wollen)

Grüße
Axel

Ja. Nein. Ach so!


fuzzy1984 Offline




Beiträge: 8

24.01.2010 20:10
#4 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Jo, danke.
Werde abwarten was er genau will. Glaube so einfach gehts auch nicht wie er will.
Schau auch mal beim Betriebsrat vorbei.
Danke an Euch

Wenn du einmal glaubst,auf der Schattenseite der Welt zu stehen,denk einfach daran die Erde dreht sich!


fitti Offline




Beiträge: 2.444

25.01.2010 03:56
#5 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von fuzzy1984
Jo, danke.
Werde abwarten was er genau will. Glaube so einfach gehts auch nicht wie er will.
Schau auch mal beim Betriebsrat vorbei.
Danke an Euch


Ich denke auch ,das ist die beste möglichkeit.

Liebe Grüße Friedhelm:Ich bin ein Mensch und nicht der Alkoholiker:gut:
:grins2:und schreibfehler bei eby versteigern:sly:


Kleinerfuchs Offline



Beiträge: 3.729

25.01.2010 09:28
#6 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Hallo Fuzzy,

vorab: Ich gehe in keine Gruppe und habe das auch in Zukunft nicht vor. Deine Fragestellung berührt aber ein paar Themen, mit denen ich mich schon länger beschäftige und bei denen ich versuche mir eine Meinung zu bilden bzw. die Meinung die ich habe zu überprüfen, darum würde ich mich freuen wenn Du mir ein paar Nachfragen beantworten könntest.

War die mündliche Vereinbarung ursprünglich Teile einer Vereinbarung, bei der Dir zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses z.B. ein regelmässiger Gruppenbesuch von Seitens der Arbeitgebers nahegelegt wurde?

Da sich die Tarifverträge ja ständig ändern bin ich da nicht auf dem Laufenden, bekommst Du noch Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten usw.?

Gibts noch andere Mitarbeiter mit ähnlichen Vereinbarungen, die regelmässig eine bestimmte Schicht nicht fahren müssen?

Zitat
Ich mach mir Sorgen ob das auf die Dauer gutgeht mit der Trockenheit.



Meinst du das ernst? So richtig ernst? Du bist mehrere Jahre trocken und Deine Trockenheit hängt vom regelmässigen Besuch dieser einen, ganz speziellen SHG ab?

Der Hintergrund dieser Fragen ist meine eigene Einstellung zur Trockenheit. Und daß ich überhaupt frage liegt dran daß ich nach knapp zwei Jahren noch dabei bin diese Einstellungen ab und an zu prüfen.

Meiner Meinung nach bin ich selbst dafür verantwortlich mir mein Umfeld so zu gestalten daß meine Trockenheit gewährleistet wird. Für mich würde da definitiv nicht zu gehören mich derart von einer SHG abhängig zu machen daß ich direkt Angst um meine Abstinenz bekomme wenn dieser Pfeiler wegbricht. Der ganze Laden könnte sich ja auch mal von grundauf verstreiten, Zuschüsse oder Räumlichkeiten gestrichen werden, was weiß ich. Mich wundert einfach, daß Dir die Überlegung, Dir Ausweich- SHGs zu suchen für die Termine an denen Du nicht in Deine Stamm-SHG kannst völlig fremd zu sein scheint.

Ich komm selbst aus dem Schichtdienst und finde es ein Hammer- Argeement von Seitens des Arbeitgebers, jemanden auf Jahre aus einer bestimmten Schicht freizusstellen Wobei es natürlich noch einen Unterschied machen würde ob Du einer von 2000 Mitarbeitern bist oder einer von 10, das weiß ich natürlich nicht...obwohl, mit Betriebsrat könnt ihr ja nicht allzuwenige sein

Konkret gesagt hättest Du bei mir als Standortleiter sofort ein Dauerabo auf den "Mitarbeiter des Monats" wenn Du mir mit dem Argument kämst Du könntest Deine Trockenheit nur garantieren wenn Du weiter Deine ganz persönliche Extrawurst bekommst.

Etwas anderes wäre es für mich wie gesagt wenn dieser regelmässige Gruppenbesuch ursprünglich von Seitens des Arbeitgebers gefordert worden wäre. Das wäre für mich auch die mögliche Argumentationsbasis für den Betriebsrat. Obs da ansonsten sowas wie ein Gewohnheitsrecht gibt- keine Ahnung.

Ich selbst möchte von meiner Umwelt so behandelt werden wie jeder andere und hätts schon auch gern so daß ich genauso ernst genommen werde wie ein Nichtsüchtiger. Das bedeutet für mich aber auch, daß ich nicht gleichzeitig die Rosinen rauspicke und im Zweifelsall die Alki- Argumentationskeule auspacke wenns um meinen Vorteil geht.

Ich frag mich auch in wie fern es Dir da nicht um ne Art Besitzstandswahrung geht, oder darum, daß Du es gar nicht einsiehst den regelmässigen Kontakt zu nem wahrscheinlich liebgewonnenen Häuflein Leute kampflos einzuschränken und gegen was anderes zu tauschen, nur weil so`n schnöseliger neuer Standortleiter das verlangt.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall ganz viel Glück bei dem Gespräch!

Vielleicht könnt ihr ja einen Kompromiss finden, und nimm jemanden vom Betriebsrat mit. Und mach Dir auf jeden Fall Gesprächsnotizen. Konfrontationskurs find ich nur empfehlenswert wenn Du ne 100% rechtlich abgesicherte Basis hast auf der Du argumentierst. Nur mal so als Tip von jemandem, der das alles schonmal vergessen hat und der seitdem in schillernsten Farben beschreiben kann was "bossing" wirklich bedeutet

LG, Britta


AVE Offline




Beiträge: 3.085

25.01.2010 11:16
#7 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Hallo Britta,

ich finde deinen Beitrag einfach klasse!
Besonders das da finde ich wichtig:

Zitat
Ich selbst möchte von meiner Umwelt so behandelt werden wie jeder andere und hätts schon auch gern so daß ich genauso ernst genommen werde wie ein Nichtsüchtiger. Das bedeutet für mich aber auch, daß ich nicht gleichzeitig die Rosinen rauspicke und im Zweifelsall die Alki- Argumentationskeule auspacke wenns um meinen Vorteil geht.


Nicht immer einfach, aber so isses nunmal.

LG
Ave


annilein Offline




Beiträge: 4.212

25.01.2010 12:18
#8 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Zitat

Zitat
Das bedeutet für mich aber auch, daß ich nicht gleichzeitig die Rosinen rauspicke und im Zweifelsall die Alki- Argumentationskeule auspacke wenns um meinen Vorteil geht.



..ich frag mal ganz vorsichtig nach.....

Heißt das denn im Umkehrschluss, wenn ich gut für MICH sorge, dann picke ich mir die Rosinen raus?

Anja

Menschen, die mit mir nicht klar kommen,
müssen eben noch ein bisschen an sich arbeiten
:grins2:


Kleinerfuchs Offline



Beiträge: 3.729

25.01.2010 12:39
#9 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Kommt drauf an was ich unter "gut für mich sorgen" verstehe. Ich hab bei mir die Erfahrung gemacht daß das ein seeehr dehnbarer Begriff sein kann. So findig wie ich beim Saufgründe zusammensuchen war kann ich auch sein wenns darum geht mich vor unangenehmen Dingen zu drücken, indem die dann halt gerade mal meine persönlichen Grenzen überschreiten, auf die ich ja schliesslich achten muss

Ich schliess für mich nicht die Möglicheit aus daß ich in der Lage bin meine Abstinenz auch mal genauso als Schutzschild zwischen mich und die Welt zu halten wie zuvor den Alk. Und ich versuche daher ziemlich oft genau abzuwägen ob ich z.B. gerade ne Vermeidungsstrategie fahre oder ob ich tatsächlich "gut für mich sorge". Geht nämlich beides ganz gut in der gleichen Verkleidung.

Und ja, ich bin daher der Meinung, daß "gut für mich sorgen" auch "die Rosinen rauspicken" bedeuten kann.


annilein Offline




Beiträge: 4.212

25.01.2010 14:24
#10 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Danke für die Antwort, Britta

Das Du dem letzten Satz das "auch" hinzugefügt hast macht es mir jetzt einfacher, Dein "gut für Dich sorgen" zu deuten!

Da Du mich ja kennst, ich ja auch mal komplizierter um 500 Ecken denke , käme mir durchaus doch noch eine Anmerkung/Frage in den Sinn, über die ich jedoch noch etwas nachdenke...

Liebe Grüsse
Anja

Menschen, die mit mir nicht klar kommen,
müssen eben noch ein bisschen an sich arbeiten
:grins2:


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

25.01.2010 16:49
#11 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Ich spar mir jetzt einfach mal das länger Nachdenken und schreibe spontan, was mir in Sinn kommt:

Würde ich als nicht Alkoholikerin sowas schreiben wie Kleinerfuchs, dann würde es vermutlich Hiebe setzen ohne Ende.
Dabei ist dieses genaue Abwägen zwischen "gut für mich sorgen" und nicht in den Verdacht kommen wollen, daß ich nur die Rosinen für mich rauspicken will, für mich als Co Mensch genauso wichtig und schwierig.

Und ich finde Fuzzy darf ganz alleine bestimmen, wann sie Sorge um ihre Trockenheit hat und was ihr wichtig erscheint, um für ihre weitere Trockenheit zu sorgen.

Wenn ich mir so anhöre, was mein Nachbar nach 40 Jahren Schichtdienst zur Zeit erlebt an zunehmend rücksichtsloser Ausbeutung (immer weniger Leute für die gleiche Arbeit, nicht mal mehr Zeit zum Pieseln...), dann finde ich vollkommen gerechtfertigt, sich dieses Gewohnheitsrecht mit der SHG nicht so ohne Weiteres von einem "schnöseligen neuen Standortleiter" nehmen zu lassen.

Ob's was hilft, ist eine ganz andere Frage...da kenne ich mich rechtlich nicht aus.
Bei meinem Nachbarn ist es schlichtweg so, daß Alles versucht wird, die älteren Mitarbeiter zum Vorruhestand zu überreden bei Verzicht auf alle Vergünstigungen.
Es gibt schließlich genug Leiharbeiter, die die Arbeit machen und keine so guten Tarifverträge haben.

Für einen solchen Fall ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hilfreich, die dann Auskunft geben kann.


Elefantino Offline




Beiträge: 4.209

25.01.2010 17:35
#12 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Hallo Lissy!

Zitat
Gepostet von Lissy01


Und ich finde Fuzzy darf ganz alleine bestimmen, wann sie Sorge um ihre Trockenheit hat und was ihr wichtig erscheint, um für ihre weitere Trockenheit zu sorgen.




Das ist natürlich so. (....wobei ich dachte, Fuzzy sei ein Mann...)

Ich gebe aber zu bedenken, dass es mich sehr nachdenklich machen würde, wenn ich nach jahrelanger Trockenheit die Fortdauer derselben von dem Besuch einer bestimmten SHG abhängig machen würde.
Eine solch wunderliche Einstellung geht m.E., gänzlich unabhängig davon, was der Arbeitgeber jetzt im konkreten Fall darf oder nicht darf, völlig an den Realitäten des Lebens vorbei.

Ich könnte meinen Umzug ja jetzt auch nicht durchziehen, wenn ich meine Trockenheit noch nach Jahren an "meine" Hamburger SHG knüpfen wollte.

Deswegen ist Fuzzys Argumentation für mich nicht stimmig. Entweder die Begründung ist vorgeschoben, oder - weit schlimmer - Fuzzys Trockenheit ist auch nach Jahren noch höchst fragil, weil an äußerliche Formen und Rituale gekoppelt, und nicht mit einer inneren Zufriedenheit einhergehend. Letzteres wäre wirklich bedauerlich.


LG

Christoph

Die schärfsten Kritiker der Elche
waren früher selber welche


F.W. Bernstein


u1953we Offline




Beiträge: 4.223

25.01.2010 17:41
#13 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Elefantino


Deswegen ist Fuzzys Argumentation für mich nicht stimmig. Entweder die Begründung ist vorgeschoben, oder - weit schlimmer - Fuzzys Trockenheit ist auch nach Jahren noch höchst fragil, weil an äußerliche Formen und Rituale gekoppelt, und nicht mit einer inneren Zufriedenheit einhergehend. Letzteres wäre wirklich bedauerlich.


LG

Christoph[/b]




genau christoph, hätte von mir sein können.
du seelenverwandter du.

lg uwe


minitiger2 ( gelöscht )
Beiträge:

25.01.2010 17:50
#14 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Elefantino
Ich gebe aber zu bedenken, dass es mich sehr nachdenklich machen würde, wenn ich nach jahrelanger Trockenheit die Fortdauer derselben von dem Besuch einer bestimmten SHG abhängig machen würde.



nunja...

ich hab die Gruppenalkis ja noch nie so richtig verstanden und dann irgendwann akzeptiert, dass die halt anders ticken als ich.

In den Gruppen, die ich versuchsweise besucht habe, sassen immer Leute, die ich als ganz schön schräg empfunden habe. Die letzte Gruppenleiterin, 13 Jahre trocken, im Brustton der Überzeugung, dass sie ohne die Gruppe innerhalb kurzer Zeit wieder mit dem trinken anfangen würde. Kann ich nicht nachvollziehen. Und dergleichen mehr.

Ich sag mal, ich muss nicht alles verstehen. Wenn derjenige so zufrieden ist, dann soll er das sein. Jedem das seine.


karlbernd Offline




Beiträge: 4.484

25.01.2010 18:02
#15 RE: Arbeitgeber gegen Selbshilfegruppenbesuch Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von minitiger2

nunja...

ich hab die Gruppenalkis ja noch nie so richtig verstanden und dann irgendwann akzeptiert, dass die halt anders ticken als ich.



Ich sag mal, ich muss nicht alles verstehen. Wenn derjenige so zufrieden ist, dann soll er das sein. Jedem das seine.

[/b]



ich glaube eher,dass du die ausnahme bist, mt.
daß du es ohne gruppe schaffst finde ich schon erstaunlich.
in meinem "kliniksjahrgang" sind aber auch alle(bis auf zwei:grins2 wieder voll drauf! weil die dachten: "gruppe brauch ich ja nicht".
für mich ist meine gruppe eine ganz wichtige absicherung. ohne sie, hätt ichs wohl nicht geschafft.
kb

[ Editiert von karlbernd am 25.01.10 18:03 ]


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