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Saufnix  
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Dieses Thema hat 27 Antworten
und wurde 1.708 mal aufgerufen
 Kuddelmuddel
Seiten 1 | 2
Boe Offline



Beiträge: 1.820

23.10.2012 21:00
#16 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

.. dass heißt ja nicht, dass Du unrecht hast.

Mary soll nur vorsichtig sein, damit sie nicht die Blöde ist, schließlich hockt der Vermieter noch auf ihrer Mietsicherheit, und die wird oftmals nicht vollständig rückerstattet, sobald es knistert.

...................................
Leichtigkeit


drosera Offline




Beiträge: 206

24.10.2012 10:15
#17 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

ui, das ist ja was...

Ratschläge hast Du ja genug bekommen und das hätte ich wohl auch vom rein Logischen gesagt:

- Auch Du musst Dich an die Kündigungsfristen halten
- Der Vermieter darf in der Zeit wo Du noch Miete zahlst nicht den Garten umgestalten
- Zur Sicherheit aber nochmal im Mietvertrag reinschauen
- Beim Mieterschutzbund anfragen

Erzähl doch mal was bei Deinen Recherchen rauskommt :-)

lg,
Drosera

To begin the journey of change we must pull on the boots of selfawareness.


Mary61 Offline




Beiträge: 6.128

24.10.2012 10:56
#18 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von drosera

Erzähl doch mal was bei Deinen Recherchen rauskommt :-)[/b]



pffff .....

rausgekommen ist
das ich verdammt blauäugig und gutgläubig bin
und das moralisches recht nichts mit vertragsrecht zu tun hat.

wenns um geld geht, erkennt man plötzlich menschen nicht mehr`,
von denen man annahm sie wären wohlwollend und moralisch


aber erst mal danke für die ratschläge!
so einiges hat mir geholfen.

so hab ich im mietvertrag nachgesehen das zwar die terrasse aber der garten tatsächlich nicht mit drinstehen, so wie boe vermutete !
im link von britta steht aber interessantes zum "gewohnheitsrecht" in so einem fall!!!

klar hab ich rechtschutz, schon gefühlte 100 jahre.
deshalb hab ich mir keine sorgen gemacht.
aber als der vertrag abgeschlossen wurde, besaß ich noch eigentum und es war nicht daran zu denken das sich das ändern würde,
also hatten wir damals mietrecht rausgenommen
ich hatte das in den jahren vergessen

das gute ist aber,
es gibt auch keine Kaution.

ich bin froh das es nur um eine monatsmiete geht!

wir werden nochmals das gespräch mit unserem vermieter suchen
und notfalls ein wenig pokern.

er will das seine tochter hier am 1.1 einzieht.
wenn wir die neue wohnung nicht bekommen weill der neue vermieter nicht noch einen monat warten will ...

(wir nehmen sie aber, auch falls wir einen monat doppelbelastung haben)

... müssen wir halt weiter suchen und können nicht pünktlich ausziehen,
dazu kommt noch das angebote in der kalten jahreszeit und grade zu weihnachten
eher dünn gesäht sind
wir wollen ja ausziehen
aber wenn wir keine passende wohnung finden ....

er kann dann nicht viel machen, da wir ja pünktlich zahlen
und wir bereits eine andere wohnung gefunden hatten
also willig sind ...
so kann das spiel bis zur vollendeten zwangsräumung locker ein jahr dauern ....
selbstverständlich möchten wir unseren garten,
(in dem wir das gewohnheisrecht haben)
wieder im urzustand solange wir hier weiter wohnen

das ist ein tipp aus einem mieterforum.

natürlich werden wir das nicht durchziehen,
aber damit drohen kann man ja.

wenn eine hand die andere wäscht ...
kann das freulein tochter pünktlich das nest verlassen
( wie sehr sie sich darauf freut, zeigt die gartenaktion)
und wir in unsere neue wohnung
die wir ja nur bekommen wenn er uns einen monat früher aus dem vertrag läßt!

falls das nicht klappen sollte und unser vermieter sich nicht darauf einlässt
werden wir in den sauren apfel beißen
und trotzdem im november ausziehen ...

ABER....

wir haben keine kaution hinterlegt!!!

also, ... wer hat lust auf einen monat dauerparty ?

--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden.
Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin.....
..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."


Zwitscherer Offline




Beiträge: 1.709

24.10.2012 12:28
#19 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Hi Mary ,
wielange wohnst Du jetzt schon da ? Fällt Dir der Auszug eher schwer oder leicht ? Ich denke , dass jeder auch eine emotionale Bindung an seine Bleibe hat und deshalb kann ich mir auch dieses Festhalten gut vorstellen , in Deinem Fall der Garten . Wie wichtig ist es wirklich für Dich , dass der Garten in den Urzustand zurückkommt , obwohl es nur bis Ende Nov wäre ? Im Endeffekt geht es um eine Monatsmiete und zur Not ginge ( natürlich mit sachlicher Aussprache mit dem Vermieter ) vielleicht auch eine 50:50 Lösung , also jeder die Hälfte . Wünsch Dir , dass Du alles zu Deiner Zufriedenheit durchziehen kannst

Ciao Zwi


Bea60 Offline




Beiträge: 2.438

24.10.2012 13:07
#20 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Hallo Mary,

mit Gewohnheitsrecht wäre ich etwas vorsichtig.
Immerhin seid Ihr (wenn ich mich richtig erinnere) nicht mal zwei Jahre in dem Haus.
In den Definitionen im Internet heisst es immer: "Über einen länger andauernden Zeitraum..."

Wie ja hier schon geschrieben wurde: der Vermieter könnte bestimmt auch von Euch verlangen, dass der Garten wieder in den Urzustand versetzt wird....

Und das man eine Küdigungsfrist einhalten muss, ist nun mal normal. Die gilt als Schutz für Mieter und Vermieter.

LG
Beate


pueblo Offline




Beiträge: 2.288

24.10.2012 13:07
#21 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

dauerparty höhrt sich doch gut an
hätte da noch ein paar experten anzubieten,
also so richtige feierfürsten

___________________________________________________
muss es immer erst zappenduster werden,bevor uns ein licht aufgeht


Boe Offline



Beiträge: 1.820

24.10.2012 13:31
#22 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Hi Mary ,
momenet mal

Ihr wohnt dort erst wenige Monate - die Kündigung aus Eigenbedarf war absehbar für den Vermieter?! Und er hat Euch davon nicht bei Mietabschluss in Kenntnis gesetzt??????

Dann könnt ihr die Kündigung aus gutem Grund anfechten!!!! Bzw. ihn damit unter Druck setzen, die Kündigung anzufechten - achne neue Rechtschreibung: an zu fechten :mauer.

[ Editiert von Boe am 24.10.12 13:32 ]

...................................
Leichtigkeit


Boe Offline



Beiträge: 1.820

24.10.2012 13:35
#23 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von pueblo
dauerparty höhrt sich doch gut an
hätte da noch ein paar experten anzubieten,
also so richtige feierfürsten




oder Du drohst ihm mit ner Riesen-Saufnix-Party!

...................................
Leichtigkeit


karlbernd Offline




Beiträge: 4.484

24.10.2012 14:10
#24 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

mach doch eine stinktier- halter- party.

mit leistungsschau der lieben vierbeiner ...

gewonnen hat, wer seinen lieblingen die meisten düfte in 5 minuten entlockt hat..


*ich* ( gelöscht )
Beiträge:

24.10.2012 18:55
#25 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

und so en untermieter für en Monat als Besuch ausgeben???

(ich weiß, rechtlich absolut indiskutabel wenns rauskommt, aber wenn ich die Wohnung noch für einen Monat gemietet habe, kann ich sie doch für Besucher, ist ja meine, zur Verfügung stellen, oder nicht??? ...Das ich auch biestig sein kann, musstes Du ja bedauerlicherweise auch schon feststellen, aber wenn ich die volle Miete zahlen müsste, kämen die keinen einzigen Tag früher rein, solche Menschen regen mich auf, nur 'nett und moralisch' um en blöden zufinden (nicht bös gemeint bzw. ich wär bestimmt drauf reingefallen)


Mary61 Offline




Beiträge: 6.128

24.10.2012 20:52
#26 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

ok, die stinktier-saufnix-dauer-party
mit großer leistungsschau
muß ich leider absagen

unsere vermieter waren grade da
und machten palaver....
der garten wäre nicht in ihrem sinne und so wie besprochen (?) gepflegt worden
sie hätten so viel geld nach dem wasserschaden in die wohnung stecken müssen kurz nach unserem einzug drückte grundwasser in den keller
da wir die wände "bund" gestrichen haben, müßte auch neu renoviert werden
und und und...

alles kram der uns nicht zu interessieren hat.

wir haben gesagt das wir zum 1.12 ausziehen können
oder erst frühestens im frühjahr

und siehe da, ... sie boten uns eine halbe miete an.

es wurde noch ein wenig diskutiert und ich bin auch einmal so richtig frech geworden,
dann einigten wir uns auf 200 euro,
dafür bekommen sie aber auch die schlüssel beim auszug.

so ganz zufrieden bin ich zwar nicht, aber das ist doch schon mal was

auch wenn ich es sehr sehr schade finde
das ich wegen der abgesagten party nun nicht erfahre welcher saufnix die stinktier leistungsschow gewinnen würde ...

ich hatte mir schon einen favoriten ausgekuckt

--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden.
Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin.....
..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."


*ich* ( gelöscht )
Beiträge:

24.10.2012 21:19
#27 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

immerhin ein Teilerfolg und ihr müsst nicht vors Gericht

also Glückwunsch

(bisserl draufzahlen, dafür nerven schonen, ...
Nerven sind kostbar *grins*)


zai-feh ( gelöscht )
Beiträge:

24.10.2012 21:43
#28 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

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