Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versteht unter schädlichem Gebrauch von Alkohol, wenn ein Mensch durch zu häufiges und/oder unmäßiges Alkoholtrinken eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese kann sich körperlich und/oder psychisch äußern. Die Schädigungen müssen konkret und akut nachweisbar sein ,nicht irgendwann in der Vergangenheit vorhanden, um diese Diagnose zu rechtfertigen. Auch ein akuter Rauschzustand oder ein Kater beweisen für sich allein noch nicht den Gesundheitsschaden, der zur Diagnose schädlicher Gebrauch erforderlich ist.
Fast immer hat hoher und/oder häufiger Alkoholkonsum neben den gesundheitlichen Schädigungen des Betroffenen auch Auswirkungen auf seine Familie oder seinen. Verschiedentlich wurden deshalb auch diese sozialen Folgeschäden in die Diagnose mit einbezogen, wenn von schädlichem Gebrauch bzw. von Mißbrauch im Zusammenhang mit Alkohol gesprochen wird.
Von Missbrauch spricht man, wenn innerhalb desselben Zwölf- Monats-Zeitraums je mindestens eines der folgenden Merkmale auftritt: - wiederholter Alkoholkonsum, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt. Beispiele dafür: wiederholtes Fernbleiben von der Arbeit wegen oder schlechte Arbeitsleistungen durch Alkoholgebrauch oder auch die Vernachlässigung des Haushalts. -wiederholter Alkoholkonsum in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung seiner selbst oder anderer kommen kann. Beispiel dafür: Alkohol am Steuer oder das Bedienen von Maschinen unter Alkoholeinfluß -wiederkehrende rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Akoholkonsum. Beispiel dafür: Verhaftungen wegen Ruhestörung oder Diebstähle und Betrügereien. -fortgesetzter Alkoholkonsum trotz ständiger oder sich wiederholender sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme, die durch die Auswirkungen des Alkohols verursacht oder verstärkt werden. Beispiel dafür: Streit mit dem Ehegatten über Folgen von Rauschzuständen sowie körperliche Gewalttätigkeiten.
ich wuerde sagen, bei Missbrauch liegt noch keine Abhaengigkeit vor. (kann auch einfach Gewohnheit sein) - es kann aber trotzdem zu koerperlichen Schaedigungen kommen. Und wenn wider besseres Wissen auch am Steuer, Arbeitsplatz, etc. getrunken wird, liegt bereits Abhaengigkeit vor. Bei der von dir genannten Missbrauchs-Definition - was ist dann Abhaengigkeit (ich meine, schlimmer geht's ja nicht - nur haeufiger und intensiver....)
indem Du Dich an die diagnostischen Krierien rangewagt hast, hast Du Dir ja schon ein sehr differenzierte Sichtweise erschlossen. Leider sind aber auch diese Kriterien nicht der Weißheit letzter Schluß (den ich auch nicht bieten kann). Eine Reihe aktueller Studien (MATCH) zeigten, daß eine klare Grenze wohl nicht zu ziehen ist, denn hinsichtlich der Kriterien galten 4 Merkmale als abhängig, drei hingegen als "noch Mißbrauch", wieder Erwarten gibt es diesen qualitativen Sprung einfach nicht. Sicher gibt es diese klare Grenze Abhängigkeit/Mißbrauch für einen Teil von Alkoholikern, aber eben nicht für alle. Unterm Strich ist es aber egal, denn die gesundheitlichen und sozialen Folgen können identisch sein, ob nun mit voll ausgebildeter Abhängigkeit oder nicht. Es gibt abseits der anerkannten Definitionen noch weitere Versuche zu definieren, aber das führt wohl etwas weit und ist eher von akademischem Interesse. Das Problem liegt häufig in der Vermischung von Folgeschäden und Symptomen, anderen Ursachen für Probleme infolge einer Zweiterkrankung usw.
Meine Meinung zum Unterschied Missbrauch - Abhaengigkeit. Also, ich bin Alkoholiker, weil: waere ich nur Missbraucher gewesen, dann koennte ich ja jetzt, nach einer gewissen Zeit der Trockenheit und ohne sonstige schwerwiegende Probleme im Leben, mal 1 oder 2 Bier gefahrlos trinken. Wenn ich aber 1 Bier trinke, muss ich fast zwagnghaft weitertrinken. Da liegt wohl die Grenze bzw. der Unterschied.